Versicherte haben nach §37 SGB V Anspruch auf häusliche Krankenpflege,
- wenn eine Krankenhausbehandlung geboten, diese aber nicht ausführbar ist (Krankenhausvermeidungspflege),
- wenn sich mit häuslicher Krankenpflege eine stationäre Krankenhausbehandlung vermeiden oder verkürzen lässt (Krankenhausvermeidungspflege),
- wenn die Krankenpflege das Ziel der ärztlichen Behandlung sichern soll (Sicherungspflege),
- wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung (Unterstützungspflege).
Die häusliche Krankenpflege beinhaltet Grundpflege, Behandlungspflege und die hauswirtschaftliche Versorgung. Den Schwerpunkt bilden dabei behandlungspflegerische Leistungen.
Die medizinische Behandlungspflege umfasst alle Tätigkeiten, die auf ärztliche Verordnung hin von Pflegekräften aus der Gesundheit- und Altenpflege durchgeführt werden. Darunter fallen Tätigkeiten wie die Wundversorgung, der Verbandswechsel, die Medikamentengabe, die Dekubitusbehandlung oder Blutzuckermessungen.
Im Rahmen der Unterstützungspflege erhalten Versicherte die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung.
Voraussetzung für alle Leistungen der häuslichen Krankenpflege ist die von der Krankenkasse genehmigte ärztliche Verordnung.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns und vereinbaren einen Beratungstermin. Gerade bei dem Umgang mit medizinischen Leistungen und den Verordnungen, gibt es ein paar Dinge zu beachten. Wir sind Profis und unterstützen Sie gerne, auch im bei Ausfüllen der Formulare und der Korrespondenz mit Ärzten und Krankenkassen. Wir als ambulanter Pflegedienst für den Raum Frankfurt und Großraum Bad Nauheim verstehen uns als ganzheitlichen Dienstleister.