Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um die häusliche Pflege. Wir beraten Sie, welche Leistungen Sie bei der Pflegekasse beantragen können, beraten Sie bei der Anschaffung und Verwendung von Hilfsmittel oder der Wohnraumgestaltung. Wir zeigen Ihnen, wie die pflegerische und medizinische Versorgung, zum Beispiel mit Hilfe unseres Pflegedienstes, sichergestellt werden kann. Es ist nicht leicht, sich im Dschungel der Pflege- und Krankenkassenleistungen zurechtzufinden. Neue Gesetze und ein verändertes Leistungsangebot ist an der Tagesordnung. Oft verschenken Pflegebedürftige und deren Angehörige Geld, weil Sie nicht wissen, welche Leistungen ihnen genau zustehen. Dafür sind wir da, wir zeigen Ihnen, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen können und wie sie diese Beantragen.
Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI
Alle Pflegebedürftigen, die eine Pflegeeinstufung haben und Pflegegeld beziehen, also die Pflege durch z.B. Angehörige selbst organisieren und keine Leistungen durch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen, müssen je nach Pflegeeinstufung halbjährlich oder vierteljährlich eine Beratung durch einen zugelassenen Pflegedienst durchführen lasen. Die Kosten dafür übernimmt die Pflegekasse. Wenn Sie die geforderte Beratung nicht durchführen lassen, kann die Pflegekasse Ihnen das Pflegegeld kürzen, melden Sie sich daher rechtzeitig. Gerne führen wir den Beratungseinsatz für Sie durch. Rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin.
- Beratungseinsatz bei Pflegegrad 1 - nicht vorgeschrieben
- Beratungseinsatz bei Pflegegrad 2 und 3 - 1 x pro Halbjahr
- Beratungseinsatz bei Pflegegrad 4 und 5 - 1 x pro Vierteljahr