Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten einer Ersatzpflege, wenn die private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist, beispielsweise wegen Urlaub, Terminen oder Krankheit.
Der Leistungsinhalt ist nicht beschränkt und Sie können Betreuung, körperbezogene Pflegemaßnahmen oder auch Hilfe bei der Haushaltsführung in Anspruch nehmen. Es können alle Tätigkeiten, die normalerweise die Pflegeperson erbringt, durch die Verhinderungspflege "ersetzt" werden.
Der Leistungsanspruch besteht für Pflegebedürftige ab
Pflegegrad 2 bis 5. Die Pflegekasse erstattet dafür Kosten in Höhe von bis zu
1.612 Euro pro Jahr für max. 42 Tage (6 Wochen), falls tageweise abgerechnet wird. Ist die Pflegeperson nur zeitweise (stundenweise, unter 8 Stunden pro Tag) verhindert, erfolgt keine Anrechnung auf die Tage, sondern nur auf die verfügbare Geldsumme.
Die Leistungen können um bis zu 50% der Kurzzeitpflege (bis 806 Euro) erweitert
werden, soweit die Kurzzeitpflegeleistungen bisher nicht genutzt wurden. Damit können pro Jahr bis zu 2.418 Euro
für Leistungen der Verhinderungspflege
genutzt werden.
Auswirkung auf andere Leistungen:
Pflegesachleistungen durch beispielsweise einen ambulanten Pflegedienste wie uns, bleiben von der Verhinderungspflege unberührt. Schon aus dem Grundanspruch der Pflegeversicherung, die Leistungen der Familie nur zu ergänzen, wird deutlich, dass auch bei vollem Sachleistungsbezug noch Pflegepersonen für eine ausreichende Versorgung benötigt werden.
Pflegegeld bzw. Kominationsleistung:
Bei Inanspruchnahme einer tageweisen Verhinderungspflege wird ein vorhandener Pflegegeldbezug um 50% gekürzt.
Wird die Verhinderungspflege nur stundenweise erbracht (unter 8 Stunden täglich), erfolgt keine Kürzung des Pflegegeldes.
Kein Antrag im Voraus notwendig:
Die Verhinderungspflege
muss nicht zwangsläufig vorher beantragt werden, dies würde zum Beispiel bei sehr kurzfristigen Verhinderungen wie einer Krankheit nicht möglich sein. In diesem Beispiel wäre die Rechnung oder Quittung über die bezahlte Leistung der Antrag auf Übernahme der Kosten.
Viele Pflegekassen haben auch
Antragsformulare, über diese man die Leistungen für das
ganze Jahr pauschal beantragenkann. Um Missverständnisse bei den Pflegekassen zu reduzieren, empfehlen wir diese Formulare zu nutzen. Wir helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen der Formulare, sprechen Sie uns an und vereinbaren mit uns einen Beratungstermin.